§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB”) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der marketingwerk e.U., Holdenhausgasse 57, 2823 Pitten, Österreich (nachfolgend „Anbieter”) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde”) im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform „recruitpilot” sowie damit verbundener Dienstleistungen.
(2) Kunde im Sinne dieser AGB ist ausschließlich ein Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG. Die Leistungen des Anbieters richten sich nicht an Verbraucher.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden unter der Marke „recruitpilot” eine KI-gestützte Plattform zur Verfügung, die Recruiting- und Akquiseprozesse für Personalberater, Headhunter und Personaldienstleister automatisiert und skalierbar macht.
(2) Der Leistungsumfang umfasst je nach gewähltem Paket:
- SaaS-Zugang: Nutzung der recruitpilot-Plattform, einschließlich KI-basierter Leadgenerierung, Firmenfindung, Enrichment, Outbound-Automatisierung und Dashboard-Zugang.
- Done-for-you-Leistungen: Einrichtung, Konfiguration und operative Betreuung von Kampagnen durch den Anbieter, soweit im jeweiligen Paket oder einer Individualvereinbarung vorgesehen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweils gültigen Paketbeschreibung (Growth, Scale oder Dominance) sowie etwaigen Individualvereinbarungen. Die Paketbeschreibung wird dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, den Funktionsumfang der Plattform weiterzuentwickeln und zu verändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kernleistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Angebotsabgabe.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch:
- Unterzeichnung eines Angebots oder einer Auftragsbestätigung durch beide Parteien, oder
- schriftliche Bestätigung (einschließlich E-Mail) des Anbieters nach Bestellung durch den Kunden, oder
- konkludente Handlung, insbesondere durch Einrichtung des Kunden-Accounts und Beginn der Leistungserbringung.
(3) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird für eine Mindestlaufzeit von drei (3) Monaten ab Vertragsbeginn geschlossen.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen (1) Monat, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von zwei (2) aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Verzug ist,
- eine Partei wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt,
- über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail an office@recruitpilot.co genügt).
(5) Bei Kündigung durch den Kunden innerhalb der Mindestlaufzeit sind die restlichen Monatsbeiträge bis zum Ende der Mindestlaufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Paket und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter bereitgestellten Zahlungswege (derzeit Stripe und/oder GoCardless).
(3) Der Kunde erteilt dem Anbieter eine Einzugsermächtigung für die vereinbarte monatliche Vergütung über den gewählten Zahlungsdienstleister. Der Kunde stellt sicher, dass das hinterlegte Zahlungsmittel ausreichend gedeckt ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 456 UGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen zum nächsten Verlängerungszeitraum anzupassen. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung.
(6) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom Anbieter anerkannt sind.
§ 6 Leistungserbringung und Verfügbarkeit
(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem jeweiligen Stand der Technik und mit der im Geschäftsverkehr üblichen Sorgfalt.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Plattform (Service Level Agreement) wird ausdrücklich nicht zugesichert. Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für eine ununterbrochene oder fehlerfreie Bereitstellung.
(3) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit mit einer angemessenen Vorlaufzeit angekündigt.
(4) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, insbesondere nicht für eine bestimmte Anzahl an generierten Leads, vermittelten Kontakten oder abgeschlossenen Aufträgen des Kunden.
(5) Die Qualität und Quantität der über die Plattform generierten Daten hängt von externen Faktoren ab (z. B. Datenqualität von Drittquellen, Marktbedingungen, Branche des Kunden), die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen.
§ 7 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Plattform nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und dieser AGB zu nutzen.
(2) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass seine Nutzung der Plattform und der darüber durchgeführten Outreach-Aktivitäten den geltenden Rechtsvorschriften entspricht, insbesondere:
- der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG),
- dem Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021), insbesondere hinsichtlich unerbetener Nachrichten,
- dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden resultieren. Dies umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen Missbrauch des Accounts bestehen.
(5) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(3) Der Kunde ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bei der Nutzung der über die Plattform generierten Kontaktdaten selbst verantwortlich.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche Rechte an der Plattform, der Software, den KI-Modellen, Algorithmen, Datenbanken und dem Markenzeichen „recruitpilot” verbleiben beim Anbieter.
(2) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht-exklusives, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung der Plattform.
(3) Die über die Plattform für den Kunden generierten Daten (z. B. Leads, Kontaktinformationen) dürfen vom Kunden im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit frei genutzt werden, auch nach Vertragsende.
(4) Das Reverse-Engineering, Dekompilieren oder Extrahieren von Teilen der Plattform ist untersagt.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung des Anbieters für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach begrenzt auf die vom Kunden in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlte Vergütung, maximal jedoch EUR 10.000,00.
(4) Der Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Schäden aus der Nutzung der generierten Leads und Kontaktdaten durch den Kunden.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Kenntnis des Schadens, sofern gesetzlich nicht zwingend eine längere Frist vorgesehen ist.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.
(2) Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder danach ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich werden,
- der empfangenden Partei bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren,
- von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung rechtmäßig offenbart werden,
- aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren fort.
§ 12 Höhere Gewalt
(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
(2) Höhere Gewalt umfasst insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung sowie den Ausfall wesentlicher Drittanbieter-Dienste, die für die Leistungserbringung erforderlich sind.
(3) Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das voraussichtliche Ende des Ereignisses.
§ 13 Änderungen der AGB
(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist.
(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen mindestens dreißig (30) Tage vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren.
(3) Widerspricht der Kunde den geänderten AGB nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hinweisen.
(4) Widerspricht der Kunde fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zu.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (derzeit 2823 Pitten, Österreich).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
marketingwerk e.U. | Holdenhausgasse 57 | 2823 Pitten | Österreich
FN 612951z | LG Wiener Neustadt | UID: ATU75434601
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