Ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung darfst du in Deutschland keinen einzigen Zeitarbeitnehmer verleihen. Wer gewerbsmäßig Personal an Dritte überlässt, braucht die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit — ohne Ausnahme. Die gute Nachricht: Der Antrag ist kein Hexenwerk, wenn du weißt, welche Unterlagen du brauchst und welche Fehler du vermeiden musst. Dieser Artikel erklärt dir den kompletten Prozess: Voraussetzungen, Schritt-für-Schritt-Anleitung, Kosten, Fristen und die häufigsten Ablehnungsgründe.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Die Informationen basieren auf dem Stand Mai 2026. Für deinen konkreten Fall solltest du einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt konsultieren.

Was ist die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ist eine behördliche Genehmigung nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Sie berechtigt dich, Arbeitnehmer einzustellen und sie gewerbsmäßig an andere Unternehmen — sogenannte Entleiher — zu überlassen. Ohne diese Erlaubnis ist jede Form der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung illegal und kann mit Bußgeldern von bis zu 30.000 EUR geahndet werden.

Wer braucht sie? Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer einstellt, um sie Dritten zur Arbeitsleistung zu überlassen. Das betrifft klassische Zeitarbeitsfirmen genauso wie Personaldienstleister, die Arbeitnehmerüberlassung als eines von mehreren Geschäftsmodellen betreiben.

Wichtig ist die Abgrenzung zu anderen Modellen:

ModellAÜG-Erlaubnis nötig?Merkmale
Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit)JaArbeitnehmer bei dir angestellt, arbeitet beim Entleiher, du trägst das Arbeitgeberrisiko
PersonalvermittlungNeinDu vermittelst Kandidaten, der Arbeitsvertrag entsteht direkt beim Kunden
WerkvertragNeinDu schuldest ein Ergebnis, keine Person — der Auftraggeber hat kein Weisungsrecht

Der Unterschied ist entscheidend. Wenn du überlegst, ob Personalvermittlung für dich das passendere Modell ist, findest du hier den Guide: Personalvermittlung gründen.

Voraussetzungen für die AÜG-Erlaubnis

Bevor du den Antrag stellst, musst du sicherstellen, dass du die Voraussetzungen erfüllst. Die Bundesagentur für Arbeit prüft jeden Antrag anhand fester Kriterien. Hier ist die Checkliste:

1. Zuverlässigkeit des Antragstellers

Du — und bei einer GmbH alle Geschäftsführer — darfst keine einschlägigen Vorstrafen haben. Einschlägig heißt: Verstöße gegen das AÜG, Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung oder vergleichbare Delikte. Auch eine laufende Insolvenz oder eine frühere Gewerbeuntersagung führt zur Ablehnung.

2. Finanzielle Leistungsfähigkeit

Das ist der Punkt, an dem die meisten Erstantragsteller unterschätzen, was gefordert wird. Du musst nachweisen, dass du Gehälter, Sozialabgaben und Lohnnebenkosten auch dann bezahlen kannst, wenn ein Entleiher ausfällt oder ein Auftrag kurzfristig endet. In der Praxis heißt das: Kontoauszüge, BWA oder eine Bankbestätigung, die zeigt, dass ausreichend Liquidität vorhanden ist. Als Faustregel solltest du mindestens die Lohnkosten für zwei bis drei Monate vorfinanzieren können.

3. Ordnungsgemäße Geschäftsführung

Die Behörde prüft, ob du in der Lage bist, die arbeitsrechtlichen Pflichten eines Arbeitgebers korrekt zu erfüllen. Dazu gehören: ordnungsgemäße Arbeitsverträge, korrekte Lohnabrechnungen, Einhaltung der Arbeitszeitregelungen und die Equal-Pay-Vorgaben nach dem AÜG.

4. Gewerbeanmeldung

Der Gewerbeschein muss vorliegen, bevor du den AÜG-Antrag stellst. Die Tätigkeitsbeschreibung muss explizit „Arbeitnehmerüberlassung” enthalten — nicht nur „Personaldienstleistungen” oder „Recruiting”.

5. Betriebshaftpflichtversicherung

Formal nicht in jedem Fall zwingend, in der Praxis aber fast immer gefordert. Eine Betriebshaftpflicht deckt Schäden ab, die deine Leiharbeitnehmer beim Entleiher verursachen. Ohne Versicherung riskierst du im Schadensfall deine gesamte Existenz.

6. Keine Verstöße gegen Arbeits- und Sozialrecht

Die Bundesagentur holt Auskünfte bei Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und dem Finanzamt ein. Rückstände bei Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen den Mindestlohn oder Probleme mit dem Arbeitszeitgesetz sind Ablehnungsgründe.

Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung – im Überblick

Erlaubnis Arbeitnehmerüberlassung beantragen — Schritt für Schritt

Wenn die Voraussetzungen stehen, kannst du den Antrag stellen. Hier ist der Ablauf in sechs Schritten:

Schritt 1: Gewerbeanmeldung

Melde dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt an. Achte darauf, dass die Tätigkeitsbeschreibung „Arbeitnehmerüberlassung” explizit nennt. Das Gewerbeamt stellt dir den Gewerbeschein aus — in der Regel innerhalb weniger Tage. Kosten: 20–60 EUR je nach Kommune.

Schritt 2: Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit

Zuständig für die AÜG-Erlaubnis ist nicht dein lokales Arbeitsamt, sondern die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit deines Bundeslandes. Du findest das Antragsformular auf der Website der BA. Es kann postalisch oder in einigen Fällen über ein Online-Portal eingereicht werden.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Das ist der aufwendigste Schritt — und der, an dem die meisten Verzögerungen entstehen. Hier die vollständige Liste:

UnterlageDetails
AntragsformularVon der BA-Website, vollständig ausgefüllt
GewerbeanmeldungKopie des Gewerbescheins
Führungszeugnis (Belegart O)Für alle Geschäftsführer und Inhaber
Auskunft GewerbezentralregisterFür die Firma und alle Geschäftsführer
HandelsregisterauszugBei GmbH, UG oder AG — nicht älter als 3 Monate
Bescheinigung FinanzamtSteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung KrankenkasseNachweis, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß gezahlt werden
Bescheinigung BerufsgenossenschaftMitgliedschaft und Beitragszahlung bestätigt
Muster-ArbeitsvertragFür deine Leiharbeitnehmer — muss AÜG-konform sein
Muster-ÜberlassungsvertragVertrag zwischen dir und dem Entleiher — muss AÜG-konform sein
LiquiditätsnachweisKontoauszüge, aktuelle BWA oder Bankbestätigung
Nachweis BetriebshaftpflichtVersicherungspolice oder Bestätigung

Tipp: Fordere alle Bescheinigungen gleichzeitig an. Manche Behörden brauchen 2–4 Wochen — wenn du sequenziell vorgehst, verlierst du unnötig Zeit.

Schritt 4: Antrag einreichen

Schick den Antrag mit allen Unterlagen an die zuständige Regionaldirektion. Unvollständige Anträge werden nicht abgelehnt, aber zurückgestellt — und das kostet Wochen.

Schritt 5: Prüfung abwarten

Die Bearbeitungsdauer liegt bei 4–8 Wochen, wenn die Unterlagen vollständig sind. Die BA prüft deine Unterlagen, holt Auskünfte ein (Finanzamt, Krankenkassen, Gewerbezentralregister) und bewertet die Zuverlässigkeit. Es kann sein, dass die Behörde Rückfragen stellt oder zusätzliche Dokumente anfordert — reagiere schnell, damit der Antrag nicht liegen bleibt.

Schritt 6: Erteilung der Erlaubnis

Die Ersterlaubnis ist immer befristet — auf ein Jahr. Nach Ablauf musst du rechtzeitig (mindestens 3 Monate vorher) die Verlängerung beantragen. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren mit ordnungsgemäßer Geschäftsführung und ohne Beanstandungen kannst du die unbefristete Erlaubnis beantragen.

Kosten und Fristen

Die Kosten sind überschaubar — vor allem im Vergleich zum Umsatzpotenzial, das die Erlaubnis freischaltet.

Gebühren im Überblick:

  • Erstantrag: ca. 750 EUR
  • Verlängerung (jährlich): ca. 750 EUR
  • Unbefristete Erlaubnis (nach 3 Jahren): ca. 750 EUR

Dazu kommen Nebenkosten: Gewerbeanmeldung (20–60 EUR), Führungszeugnis (13 EUR), Gewerbezentralregister-Auskunft (13 EUR), ggf. Beratungskosten bei einem spezialisierten Anwalt oder Branchenverband.

Timeline:

SchrittDauer
Gewerbeanmeldung1–5 Tage
Bescheinigungen einholen2–4 Wochen
Antrag einreichen1 Tag
Prüfung durch die BA4–8 Wochen
Gesamt (Best Case)6–10 Wochen

Plane realistisch 8–12 Wochen vom Entschluss bis zur erteilten Erlaubnis ein. Wenn du dich parallel auf die Mandatsakquise vorbereitest — Zielgruppe definieren, erste Outreach-Sequenzen aufsetzen —, verlierst du keine Zeit. Einen Überblick zu Neukundenakquise Zeitarbeit findest du hier.

Häufige Fehler und Ablehnungsgründe

Die meisten Anträge werden nicht abgelehnt — sie werden verzögert. Und die Verzögerung kostet dich Wochen, in denen du nicht verleihen darfst. Hier sind die häufigsten Fehler:

Unvollständige Unterlagen. Der mit Abstand häufigste Grund für Verzögerungen. Eine fehlende Krankenkassenbescheinigung oder ein abgelaufener Handelsregisterauszug reicht, und der gesamte Antrag liegt auf Eis.

Mangelnde Liquiditätsnachweise. Du musst belegen, dass du Gehälter und Sozialabgaben vorfinanzieren kannst — auch wenn ein Entleiher kurzfristig abspringt. Kontoauszüge, die knapp über null liegen, reichen nicht.

Muster-Arbeitsverträge nicht AÜG-konform. Dein Arbeitsvertrag für Leiharbeitnehmer muss die Besonderheiten des AÜG abbilden: Equal-Pay-Regelung, Informationspflichten, Bezugnahme auf Tarifverträge (sofern anwendbar). Standard-Arbeitsverträge aus dem Internet reichen selten aus.

Fehlende Tarifvertragsbindung. Wenn du keinem Tarifvertrag (BAP/iGZ) unterliegst, gilt ab dem ersten Tag Equal Pay — gleiche Vergütung wie vergleichbare Stammbelegschaft beim Entleiher. Viele Gründer unterschätzen die Kostenauswirkung.

Zu spät mit der Verlängerung. Die Erlaubnis ist im ersten Jahr befristet. Wenn du die Verlängerung zu spät beantragst — weniger als 3 Monate vor Ablauf —, riskierst du eine Lücke, in der du nicht verleihen darfst.

Praxis-Tipp: Tritt einem Branchenverband bei (BAP oder iGZ). Die Mitgliedschaft gibt dir Zugang zu Tarifverträgen, Musterverträgen und Beratung, die dir teure Fehler erspart. Alternativ: einen auf AÜG spezialisierten Anwalt beauftragen — die Kosten sind überschaubar verglichen mit einer Ablehnung.

Arbeitnehmerüberlassung vs. Personalvermittlung — was passt zu dir?

Bevor du den Antrag stellst, lohnt sich die grundsätzliche Frage: Ist Arbeitnehmerüberlassung das richtige Modell für dich — oder wäre Personalvermittlung besser geeignet?

Arbeitnehmerüberlassung: Deine Leiharbeitnehmer sind bei dir angestellt. Du trägst das volle Arbeitgeberrisiko — Lohn, Sozialabgaben, Ausfallzeiten. Dafür verdienst du am Spread zwischen dem Verrechnungssatz, den der Entleiher zahlt, und den Lohnkosten. Das Modell ist kapitalintensiv, weil du Gehälter vorfinanzieren musst, bevor der Entleiher zahlt.

Personalvermittlung: Du vermittelst Kandidaten an Unternehmen. Der Kandidat schließt den Arbeitsvertrag direkt mit dem Kunden. Du bekommst ein Vermittlungshonorar — in der Regel 20–30 % des Bruttojahresgehalts. Kein Arbeitgeberrisiko, kein Vorfinanzierungsbedarf, aber auch kein wiederkehrender Umsatz pro Kandidat. Den vollständigen Guide dazu findest du hier: Personalvermittlung gründen.

Viele Personaldienstleister machen beides. Zeitarbeit als Basisgeschäft mit planbarem Cashflow, Personalvermittlung als margenstarkes Zusatzgeschäft. Die Entscheidung hängt von deinem Kapital, deiner Risikobereitschaft und deiner Branche ab.

Egal für welches Modell du dich entscheidest: Ohne Mandats-Pipeline kein Umsatz. Wie du systematisch Neukunden gewinnst, zeigt dieser Guide: Neukundenakquise für Personaldienstleister.

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